Unsere Praxis

Alle Mitarbeiter besitzen selbstverständlich ein Zertifikat im Strahlenschutz und besuchen regelmäßig fachbezogene Fortbildungen.


Kompetenz führt zum Erfolg

Kick-backs in der Medizinbranche (Auszug aus Wikipedia)

In der Gesundheitsbranche ist Kick-back als unzulässige Zahlung in der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten definiert. Beispiel: Der behandelnde Arzt überweist seinen privat versicherten Patienten zu einer Untersuchung, oft einer Kernspintomografie. Dabei empfiehlt er explizit einen bestimmten Radiologen, der einen Teil seines Honorars dem Überweiser rückerstattet. Eine solche Zuweisung gegen Entgelt ist berufsrechtlich untersagt, da sie gegen das Prinzip der freien Arztwahl und häufig auch gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt ... .